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Energetisches Sanieren – was kommt auf Hausbesitzer zu?

Energetisches Sanieren – was kommt auf Hausbesitzer zu?

Die „Klimakrise“ ist in aller Munde und inzwischen ein Lieblingsthema der Politik, wie es scheint. Dort hat man im Rahmen dessen die Energieeinsparverordnung entworfen und als Teil davon das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und hier wird es für Hausbesitzer interessant, denn daraus ergeben sich unter Umständen gewisse Pflichten zu energetischer Sanierung. Darüber hinaus könnten noch weitere Verpflichtungen zu energetischen Sanierungen auf Hausbesitzer zukommen, wenn das EU-Parlament sich durchsetzt. Daher beschäftigen wir uns in diesem Artikel mit energetischem Sanieren und der Frage: Was kommt auf Hausbesitzer zu?

Was ist eine energetische Sanierung?
Unter einer energetischen Sanierung versteht man alle baulichen Maßnahmen, die den Energiebedarf des Gebäudes senken. Dazu gehören zum Beispiel Außenwand- und Dachdämmung, Fensteraustausch, effizientere Heizungsanlagen, Solarwärmeanlagen oder Boden-/Kellerdeckendämmung.

Gibt es aktuell eine allgemeine Pflicht zur energetischen Sanierung?
Sind Sie ein Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses und haben Ihr Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt, gibt es für Sie keine Sanierungspflicht, die sich speziell aus dem GEG ergibt. Wer allerdings einen Altbau kauft oder erbt, für den gibt es die Pflicht, innerhalb von 2 Jahren bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört speziell das Dämmen der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, das Dämmen wasserführender Rohre und der Austausch der Heizungsanlage, sofern es sich um eine Öl- oder Gasheizung handelt, die älter als 30 Jahre ist.

Unabhängig vom Eigentümerwechsel besteht eine Sanierungspflicht bei der Erneuerung der Fassade (wenn mehr als 10 Prozent der Fassade erneuert wird – dabei gilt Streichen nicht als Erneuerung, Austausch des Putzes aber schon).

Übrigens: Bei einer umfangreichen energetischen Sanierung ist eine vorherige Energieberatung Pflicht!

Was ist für 2024 geplant?
Die Änderungen am GEG, die für 2024 geplant sind, betreffen in erster Linie Heizanlagen. So sollen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden und funktionsunfähige Öl- und Gasheizungen dürfen nicht erneuert werden (außer für eine dreijährige Übergangsfrist, um sie dann mit einer Wärmepumpe zu einer Hybridheizung zu erweitern). (Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, sind von dieser Reglung ausgenommen.)

Außerdem sollen weitere energetischen Sanierungen ab 2024 Pflicht sein, wie eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen, rechtzeitige Heizungsprüfungen von Heizungsanlagen und ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems bei Häusern mit mehr als 6 Wohnungen.

Wie sehen die Pläne der Europäischen Union aus?
Energetische Sanierung soll bis 2030 in der gesamten EU Pflicht werden. Dabei sollen Häuser in Energieeffizienzklassen von A bis G eingeteilt werden und alle Bestandswohngebäude sollen bis 2030 mindestens den Anforderungen der Energieeffizienzklasse E und bis 2033 der Klasse D entsprechen. Außerdem strebt die EU eine Solarpflicht ab 2033 an, es sollen also alle Bestandsgebäude, bei denen größere Renovierungen stattfinden, mit einer Solaranlage versehen werden.

Bisher sind diese Pläne allerdings noch auf dem Weg. Das EU-Parlament hat dafür gestimmt, die Umsetzung und Einzelheiten müssen aber noch mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Auch Zuschüsse und mögliche Finanzierungen der Sanierungen müssen noch geklärt werden.

Welche Förderungen gibt es aktuell für energetisches Sanieren?
Für energetische Sanierungen gibt es Förderungen und zinsvergünstigte Kredite der KfW. Einzelmaßnahmen werden außerdem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss gefördert.

Werden nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen geplant, können Zuschüsse der BEG beantragt werden – auch eine Energieberatung zum Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans wird in diesem Rahmen mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert.

Bei umfangreicheren energetischen Sanierungen bieten sich Finanzierungen über die KfW an, die neben günstigen Zinsen einen Tilgungszuschuss bietet. Je Wohneinheit können bis zu 150.000 Euro als Kredit beantragt werden. In diesem Fall muss mit den Sanierungen allerdings der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses (mindestens Stufe 85) erreicht werden. Je nach Energiestandard, den das Haus nach der Sanierung erreicht, wird der Tilgungszuschuss berechnet. Im günstigsten Fall kann er 45 Prozent betragen.

Wichtig: Der Antrag bei der KfW oder BEG muss vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden.

Fazit
Auf Hausbesitzer gerade älterer Gebäude werden einige Sanierungen zukommen. Die Einzelheiten lassen sich in Energieberatungen klären. Immerhin: den Kosten stehen langfristig gesehen die Einsparungen für den geringeren Energieverbrauch entgegen und es gibt Förderungen und Zuschüsse für die Maßnahmen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel einen Überblick über die notwendigen energetischen Sanierungen und die geplanten Änderungen und Ansprüche gegeben zu haben.

Für speziellen Fragen raten wir Ihnen, sich an Energieberater zu wenden, da wir hier nur allgemeine Informationen gebenund uns, obwohl dieser Artikel sorgfältig recherchiert wurde, Fehler vorbehalten.

 

Quellen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/EnEV.html

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf

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