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Änderungen für Steuerzahler 2023

Änderungen für Steuerzahler 2023

Wir nähern uns der Jahresmitte – und haben noch etwas Zeit, bis wir unsere Steuererklärung abgegeben haben müssen. Denn die Änderungen für Steuerzahler im Jahr 2023 betreffen neben finanziellen Erleichterungen (und Verteuerungen) auch die Abgabefristen für Steuerzahler. Einige dieser Änderungen schauen wir uns in diesem Artikel an. Zu einigen Themen, die besonders für Immobilienbesitzer interessant sind, wird es in nächster Zeit weitere, gesonderte Artikel geben.

Verlängerte Abgabefristen
Bleiben wir zunächst bei der Steuererklärung. Es gilt weiterhin die verlängerte Abgabefrist. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbst, ist die Frist 2023 (für den Besteuerungszeitraum 2022) um 2 Monate verlängert, die Steuererklärung muss in diesem Fall also bis zum 30. September 2023 (bzw. da dies ein Samstag ist, bis zum 2. Oktober 2023) abgegeben werden. Wird die Steuererklärung durch eine beratende Stelle (z. B. einen Steuerberater) erstellt, gelten längere Fristen. So muss dieses Jahr bis zum 31. August 2023 die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2021 abgegeben werden, die für 2022 hat Zeit bis zum 31. Juli 2024.

Erhöhter Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag ist 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben worden und soll 2024 noch einmal um 696 Euro steigen. Abgesehen davon wurde der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst, sodass Löhne und Gehälter, die angehoben wurden, um die Inflation auszugleichen, nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung führen.

Gestiegene Homeoffice-Pauschale
Wer häufig im Homeoffice arbeitet, kann sich über eine gestiegene Homeoffice-Pauschale freuen. Ab 2023 können an 210 (statt vorher 120) Tagen 6 Euro pro Heimarbeitstag als Werbungskosten abgezogen werden, also maximal 1.260 Euro im Jahr. Diese Pauschale ist auch nutzbar, wenn man kein separates Arbeitszimmer hat, und gilt ab 2023 unbefristet.

Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
Im Rahmen des Inflationsausgleichs haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen zu lassen – in der Zeit zwischen dem 26.Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 (insgesamt nicht mehr als 3.000 Euro). Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber.

Höheres Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Das Kindergeld beträgt ab dem 1. Januar 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls und beträgt nun für 2022 (rückwirkend) 8.548 Euro, für 2023 8.952 Euro und steigt 2024 auf 9.312 Euro. Auch der Ausbildungsfreibetrag wird angehoben auf jetzt 1.200 Euro.

Voll absetzbare Rentenbeiträge
Aufwendungen für die Altersvorsorge können ab 2023 vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge (Rürup-Renten) können also zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Geförderter klimagerechter Wohnungsbau
Ab 2023 wird die jährliche lineare AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Wohngebäude von 2 auf 3 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angehoben. Außerdem können bei neugebauten Mietwohnungen innerhalb von 4 Jahren 5 Prozent der Herstellungskosten abgesetzt werden, sofern bestimmte energetische Gebäudestandards eingehalten werden.

Dies sind nur einige der Änderungen für Steuerzahler im Jahr 2023. Zu einigen weiteren, wie den steuerlichen Änderungen bei Photovoltaikanlagen oder beim Vererben und Verschenken, folgen in nächster Zeit gesonderte Artikel, um diese besonders für Immobilieninvestoren interessanten Themen ausführlicher behandeln zu können.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel hilfreiche Informationen rund um die Steuer 2023 zur Verfügung gestellt zu haben.

Für speziellen Fragen und die Umsetzung raten wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden, da wir keine Steuerberater sind und uns, obwohl dieser Artikel sorgfältig recherchiert wurde, Fehler vorbehalten.

 

Quellen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2023.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-06-23-verlaengerung-der-steuererklaerungsfristen-und-weiterer-damit-zusammenhaengender-fristen-und-termine-fuer-die-besteuerungszeitraeume-2020-bis-2024-durch-das-4-corona-steuerhilfegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190

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