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Wo können Wir sparen? 

Ob Beitragsentlastungen, steigende Renten oder das Recht auf Brückenteilzeit – im Jahr 2019 stehen für Steuerzahler und Arbeitnehmer einige Veränderungen an.

Änderungen bei den Sozialabgaben
Es klingt fast wie eine Milchmädchenrechnung – während der Arbeitslosenbeitrag zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5% des Bruttoeinkommens sinkt, steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Punkte auf 3,05% des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3% zahlen. Was unter dem Strich tatsächlich einen finanziellen Vorteil bei den Sozialabgaben bietet: 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet, weil Arbeitgeber ab Januar wieder die Hälfte des Krankenkassen-Beitrags und auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit zahlen müssen.

Mindestlohn steigt
Der 2015 eingeführte Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde. Das führt dazu, dass Minijobber immer kürzer arbeiten können, bis die Verdienstgrenze erreicht ist. Das Bundesarbeitsministerium hatte einer Anhebung der 450-Euro Grenze eine Absage erteilt. Das Ziel sei es, eine Ausweitung der Minijobs zu begrenzen und möglichst viele Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

Unterstützung für Familien
Es werden sich zwei Dinge beim Kindergeld ändern: Ab Juli erhalten Eltern zehn Euro mehr Kindergeld im Monat.
Es beträgt dann:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro
  • für das dritte Kind monatlich 210 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 235 Euro.

Und es steigt der Kinderfreibetrag in zwei Stufen von 7.428 auf 7.812 Euro. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.000 auf 9.168 Euro. Eine andere Maßnahme, von der vorrangig Familien profitieren, ist es zudem die Einkommensteuertarife zu verschieben, um die Effekte der „kalten Progression“ zu mindern.

Höhere Steuer-Freibeträge
Ledige haben ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9168 Euro – und damit 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen künftig 18 336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Um 96 Euro angehoben wird auch der sächliche Kinderfreibetrag, er liegt dann bei 2.490 Euro pro Kind und Elternteil.

Mehr Zeit für die Steuer
Das Steuergesetz ist zwar schon seit 2017 in Kraft, es wirkt sich aber erst jetzt aus. Ab dem Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit für seine Steuererklärung. Statt wie bisher bis Ende Mai müssen die Dokumente immer erst bis zum 31. Juli eingereicht werden.
 
Eine längere Frist gibt es auch, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann man die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden.
Extra-Zuschuss des Arbeitgebers bei betrieblicher Altersvorsorge
Eine neue Regelung bei betrieblichen Altersvorsorgen im Rahmen einer Entgeltumwandlung besagt, dass Arbeitgeber 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten müssen – Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Bei vorher abgeschlossenen Verträgen beruht diese Regel bis 1. Januar 2022 noch auf Freiwilligkeit.

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